Auf dieser Seite wollen wir die von uns eingesetzte Schutzkleidung vorstellen.
Art und Umfang der Schutzkleidung bei den Feuerwehren hängt von den Einsatzschwerpunkten jeder einzelnen Feuerwehr ab und variiert somit stark.
Die Beschaffenheit der Feuerschutzkleidung ist in der HuPF geregelt. HuPF ist die Abkürzung für: Herstellungs- und Prüfbeschreibung für universelle Feuerwehrschutzkleidung.
Die Schutzziele sind: Wärmeschutz vor Strahlungswärme, Flammen, Funkenflug, Berühren heißer Teile usw.. Weiterhin sind reflektierende Streifen auf Hose und Jacke aufgebracht, so dass der Feuerwehrmann auch in Dunkelheit gut erkennbar ist. Hierdurch ist es möglich, bei Einsätzen der Technischen-Hilfeleistung (z.B. Einsatz auf der Autobahn), auf das Tragen einer Warnweste zu verzichten. Die Anordnung und die Größe der Reflektionsstreifen ist ebenfalls genauestens geregelt.
Nicht jede Feuerwehr verfügt über Chemieschutzkleidung oder spezielle Hitzeschutzanzüge.
Feuerwehrhelm
Unser aktueller Einsatzhelm besteht aus Aluminium, fluoreszierend mit Reflexionsstreifen und Nackenleder. Zusätzlich ist ein Klappvisier mit auswechselbarer Scheibe, zum Schutz der Augen bei Arbeiten der technischen Hilfeleistung angebracht.
Das Nackenleder soll verhindern, dass Löschwasser, Asche oder Funken an den Nacken des Feuerwehrmannes gelangen können. Weiterhin sind auf dem Helm verschiedene Funktionskennzeichnungen angebracht. So bedeutet z.B. links und rechts je ein roter Punkt, dass es sich um einen Atemschutzgeräteträger handelt. Ein bzw. zwei rote Streifen kennzeichnen einen Gruppen- oder Zugführer.
Ein Teil der Aktiven hat zusätzlich eine Lampe an der Seite des Helmes befestigt.
Handschuhe
Die UVV schreibt neben Überjacken und Überhosen auch Handschuhe nach DIN EN 659 vor. Durch eine Überarbeitung der DIN EN 659 im Jahr 2003 und Festlegung des Punktes 3.12 "Schrumpfen" ist der klassische Handschuh aus Rindsleder für den Brandeinsatz nicht mehr zulässig. Deshalb unterscheiden wir bei unseren Schutzhandschuhen in Handschuhe für den Brand- und den Technische-Hilfeleistungseinsatz.
Bei Einsätzen im Bereich der Technischen-Hilfeleistung kommen normale Lederhandschuhe mit einer verlängerten Stulpe zum Einsatz. Da diese, wenn sie feucht sind und mit hohen Temperaturen in Berührung kommen stark schrumpfen, sind sie für den Brandeinsatz verboten.
Feuerwehrstiefel
Auch das Schuhwerk, also der Feuerwehrstiefel, muss besonderen Anforderungen genügen: So muss er über eine Stahlkappe verfügen , die Sohle durchtrittsicher sein und ein gutes Profil haben. Ein guter Sitz verhindert das Umknicken. Der Schaft ist bis über die Wade hochgezogen und wird beim Brandeinsatz von der Feuerschutzhose komplett überdeckt. Selbstverständlich muss er wasserdicht sein.
Leichter Schutzanzug
Der leichte Schutzanzug ist das gängigste und verbreitetste Modell der Schutzkleidung.
Die Stiefel haben eine durchtrittsichere Sohle, Stahlschutzkappe und Knöchelschutz. Die Hose ist mit reflektierenden Warnstreifen ausgestattet, dazu wird eine Warnweste getragen.
Der Helm mit Nackenleder schützt vor Verletzungen durch herabfallende Teile. Er ist nachleuchtend und mit einem Visier versehen. Die Arbeitshandschuhe schützen vor Witterungs einflüssen, Schmutz oder scharfkanitgen Gegenständen. Der Schutzanzug wird bei leichten Arbeiten wie Absperrdiensten oder dem Arbeiten auf Verkehrsflächen wie Ölspuren und Verkehrsunfällen getragen.
Schwerer Schutzanzug
Der schwere Schutzanzug kommt vor allem bei der Brandbekämpfung zum Einsatz. Die Jacke schützt seinen Träger in erster Linie bei der Brandbekämpfung im Innenangriff.
Nur mit Helm, der Schutzhose, speziellen Handschuhen, der Flammschutzhaube und in Verbindung mit dem Atemschutzgerät ist der Feuerwehrmann bei der Brandbekämpfung optimal geschützt.


