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Aktive
Feuerwehrmänner
Dienstgrad FW Mann
Nach der abgeschlossenen Grundausbildung und dem 2-jährigen Ausbildungsdienst mit bestandenem Leistungsnachweis wird der Feuerwehrmannanwärter zum Feuerwehrmann befördert. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre.
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